Privater Kaufvertrag in Spanien
Auch ein privater Kaufvertrag ist in Spanien rechtsgültig.
Wir haben auch andere Formulierungen. Bei Bedarf bitte anfragen.
Privater Kaufvertrag
Ich / Wir,
Name…………………………………….. mit Anschrift, geb. am 02.03.1949, Personalausweis Nummer……………..
verkaufe hiermit an,
Name………………………………….. mit Anschrift, geb. am 17.05.1961, Personalausweis Nr. …………………..
das Appartement / Haus Nummer 007, gelegen im………. …. Anschrift, eingetragen im Grundbuch von San Bartolomé de Tirajana unter Finca Nummer ………………, Buch 49, Blatt 47, in dem Zustand, wie es der Käufer am …………. besichtigt hat
zum Preis von xxxxxxx Euro ( i. W. xxxxxxxxx Euro
und zu folgenden Bedingungen:
1. Der Verkäufer verpflichtet sich zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages vor einem spanischen Notar bis zum…………………..und das Appartement zu diesem Zeitpunkt an den Käufer zu übergeben.
2. Wird das Appartement nicht bis zum vereinbarten Termin von dem Verkäufer an den Käufer übergeben, hat der Käufer ein Rücktrittsrecht von diesem Kaufvertrag. Übt der Käufer das Rücktrittsrecht aus, hat der Verkäufer innerhalb von 2 Wochen nach Rücktritt die Anzahlung zzgl. 8% Zinsen an den Käufer zurück zu erstatten. Ist dem Käufer nachweislich weiterer Schaden entstanden, so ist auch dieser zu erstatten. (Auch kann ein pauschaler Schadenersatz vereinbart werden. Üblich ist min. die Höhe der Anzahlung).
3. Erfüllt der Käufer bis zum ……………..nicht die Vereinbarungen dieses Vertrages, so verliert er die geleistete Anzahlung und alle Rechte aus diesem Vertrag.
4. Der Käufer leistet eine Anzahlung in Höhe von xxxxxxxx Euro (xxxxxxxxxxxx Euro) bis zum ………….. auf folgendes Konto (empfohlen wird ein Treuhandkonto)
Institut: ………………………………..
Kontoinhaber: …………………………
Konto Nummer: …………………….
BLZ: ………………………
5. Der Käufer ist berechtigt 3 % vom Kaufpreis (gilt nicht, wenn der Verkäufer steuerlicher Resident in Spanien ist) für die Zahlung der Kapitalgewinnsteuer (Impuesto sobre la Renta no Residentes) einzubehalten.
6. Die verbleibende Restzahlung ist zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages fällig.
7. Ausdrücklich bestätigt der Verkäufer, dass das Appartement frei von Lasten, insbesondere von Hypotheken, Miet- und Pachtlasten übergeben wird.
8. Weiterhin bestätigt der Verkäufer, dass keinerlei Rückstände an öffentlichen Gebühren, Steuern und Wohngelder (Comunidad) bestehen und erkennt für alle Belastungen, die bis zum Datum des notariellen Kaufvertrages bestehen, gegenüber dem Käufer eine Verpflichtung zum Schadenersatz in Höhe der notwendigen Geldbeträge, die zum Löschen der Belastungen notwendig werden, einschließlich notwendiger Nebenkosten an.
9. Für die Abwicklung des Kaufvertrages gilt spanisches Recht als vereinbart.