Makler auf Gran Canaria
Immobilienmakler und Immobilienerwerb in Spanien – Gran Canaria
Immobilienmakler kann in Spanien jeder ohne besondere Vorkenntnisse werden. Im Prinzip reicht eine Visitenkarte. Während in Deutschland zumindest eine Gewerbeerlaubnis notwendig ist, bei der die persönliche Zuverlässigkeit geprüft wird, werden in Spanien gescheiterte, verschuldete oder gar vorbestrafte Existenzen nicht daran gehindert, als Makler tätig zu werden und zum Teil hohe Anzahlungen entgegenzunehmen.
Kein Wunder also, das Immobilienmakler in Spanien einen schlechten Ruf haben. Das ist auch nicht unbegründet, werden doch vor allem Ausländer oft „über den Tisch gezogen und regelrecht abgezockt“. Statt der branchenüblichen Provision in Höhe von 5% zahlt der Käufer oft – ohne das er es merkt – 10, 15 oder gar mehr Prozent an Provision. Um das zu verhindern, haben Sie nur folgende Möglichkeiten:
- Informieren Sie sich über den Makler
- Vergleichen Sie den Preis mit gleichen oder ähnlichen Objekten
- Nehmen Sie selbst Kontakt mit dem Verkäufer auf und verhandeln Sie selbst über den Preis
- Anzahlungen sollten nur auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden
Nicht jeder Makler ist auch ein schwarzes Schaf. Lesen Sie seine Referenzen und scheuen Sie sich nicht die Referenzgeber anzurufen. Auch, wenn ein Makler z. B. von FOCUS Spezial Immobilien ausgezeichnet wurde, spricht dies für seine Seriosität.
Eine Mängelrüge können Sie nur innerhalb von 6 Monaten nach Kaufvertragsabschluss machen. Versäumen Sie diese Frist, haben Sie den Mangel meist anerkannt. Fühlen Sie sich übervorteilt, können Sie in Spanien meistens nicht viel unternehmen. Vor allem benötigen Sie Zeit. Die spanische Justiz arbeitet sehr langsam und die spanischen Rechtsanwälte nehmen sehr hohe Honorare sie sind aber verhandelbar.