Selbstauskunft Mieter gemäß DSGVO
Selbstauskunft Mietinteressenten
Vorbemerkung:
Die vom Mietinteressent erteilte Selbstauskunft dient dem Vermieter
1. als Beurteilungsgrundlage für die Abgabe passender Angebote
2. als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages
3. als Absicherung vor etwaigen Haftungsansprüchen des Vermieters gegen den Makler.
im Selbstauskunftsverfahren erfolgt die Datenabfrage gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in drei Phasen.
Dabei werden in jeder Phase die jeweils zulässigen Fragen gestellt.
Phase 1 = Zweck: Besichtigungstermin für das Objekt
Phase 2 = Bei Interesse am Objekt sind weitere Auskünfte zu erteilen
Phase 3 = Vertragsabschlussverfahren mit letzten Fragen
Für den Vermieter wichtige Angaben, aber, bitte beachten Sie, laut DSGVO dürfen sie nur bestimmte Daten und diese in einer bestimmten Reihenfolge abfragen. Siehe dazu die Buttons Phase 1, Phase 2 und Phase 3.
Name, Vorname:
Staatsangehörigkeit:
Anschrift und Telefon:
Bankverbindung, IBAN;
ausgeübter Beruf:
Anschrift des Arbeitgebers:
Selbstständig Ja / Nein
Gesamteinkommen einschl. Kindergeld, Beihilfen ect.
monatlich, jährlich:
Anschrift des bisherigen Vermieters:
Zum Haushalt gehören noch folgende Personen, Name, Vormame.Alter, Verwandschaftsverhältnis:
Besondere für das Mietverhältnis wichtige Angaben, z. B. Haustiere, Spielen von Musikinstrumenten:
Versicherung:
Der Mietinteressent, sein Ehegatte bzw. Mitmieter, versichern, dass sie die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben und dass in den letzten 5 Jahren weder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren über ihr Vermögen eröffnet bzw. die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgewiesen, noch eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben wurde oder Haftbefehl zur Erzwingung einer solchen Versicherung ergangen ist oder entsprechende Verfahren derzeit anhängig sind.