Selbstauskunft Phase 1 bei Haus- und Wohnungsbewerbungen

Suchauftrag für:

Datenschutz

14 + 11 =

Hinweis:

Das Selbstauskunftsverfahren wird gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) in 3 Phasen durchgeführt.
Phase 1 = Zweck: Besichtigungstermin für das Objekt.
Phase 2 = Bei Interesse am Objekt sind weitere Auskünfte zu erteilen.
Phase 3 = Vertragsabschlussverfahren mit letzten Fragen.
Das alles haben wir uns nicht ausgedacht, sondern der Gesetzgeber!
Wer bereits freiwillig mehr Angaben machen möchte, kann dies im Nachrichtenfeld tun.