Bauverfahrensverordnung – Abzockmodell für Hausbesitzer.
BVO – Bauverfahrensordnung
Wenn es den Politikern darum geht neue Geldquellen aufzutun, sind Sie wahrlich erfinderisch, obwohl Ihre sonstigen Leistungen nicht immer die Besten sind. Diesmal sind es wieder mal die privaten Häuslebauer. Wie die Baukammer in Berlin mitteilt, müssen alle Bauherren ab dem 01.01.2007 alle für ein Bauvorhaben notwendigen Unterlagen selbst aufbewahren und auf Verlangen der Behörde vorzeigen. Wer das nicht kann, wird mit einem Bußgeld bestraft.
Neu ist die Bauverfahrensordnung (BauVerfV). Baugenehmigungen, Bauvorlagen, statische Berechnungen, bautechnische Nachweise, Prüf- und Überwachungsberichte usw. – alle diese Unterlagen sind auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen, etwa bei Umbauten, Erweiterungen etc..
Bisher lagerten diese Unterlagen in den Bezirksämter. Angeblich sind die Berliner Bauaufsichtsämter nicht mehr in der Lage, diese Unterlagen aufzubewahren – das Geld dafür fehle. Daher erfand man ein neues Abzockmodell für Hausbesitzer. Politiker sind erfinderisch wenn es darum geht den Bürgern in die Tasche zu greifen.
Die Konsequenz; seit der Bauverfahrensverordnung (BauVerfVO) werden nun die Bauherren und Eigentümer damit belastet. Sie alleine sind seit dem für die Aufbewahrung und Vorlage der Unterlagen verpflichtet. Die neue Pflicht gilt für die gesamte Lebensdauer des Bauwerks und geht bei Verkauf auf den jeweiligen Neueigentümer über.
Bis zu 500.000 Euro Strafe
Wenn die Unterlagen abhanden kommen (Brand, Diebstahl, etc.), beschädigt oder unvollständig vorgelegt werden, begeht der Bauherr bzw. Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit, die ihm bis zu 500 000 Euro Buße kosten kann, wie § 83 Absatz III der Bauordnung Berlin besagt. Außerdem muss er für die aufwendige und kostenintensive Neuerstellung der Unterlagen aufkommen.
Bei fehlenden Bauakten wird dies wird bei Verkauf einer Immobilie zu Preisabschlägen führen. Ein Gewerbezweig hat die Lücke schon für sich entdeckt. Archivierungsunternehmen bieten Ihre Dienst für eine sichere Aufbewahrung an.
Wie heißt es in Art 20 GG:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus…
Gefragt werden wir aber nicht. Ach wie gut haben es doch die Schweizer.