GFZ und GRZ – Bebaubarkeit eines Baugrundstücks.

GFZ und GRZ

GFZ und GRZ, wichtige Kennzahlen für das Bebauen von Grundstücken.

 

Grundflächenzahl GRZ

Der Umfang der Bebaubarkeit eines Baugrundstücks ergibt sich aus der Grundflächenzahl (GRZ) Die Grundflächenzahl (BauNVO, §19), abgekürzt GRZ, gibt den Flächenanteil eines Grundstücks, den man bebauen darf, in Prozent an. Beispiel: Ist die GRZ des Grundstücks 0,4, so darf man 40 Prozent dieser Fläche bebauen, und der

Geschossflächenzahl GFZ

Die Geschossflächenzahl (BauNVO, §20), gibt an, wie hoch das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse (also ohne Keller und ohne Dachgeschoss) auf einem Grundstück zu der Fläche des Grundstückes maximal sein darf.

Ein Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat. Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in oben genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.

Gemessen werden immer die Außenmaße der Vollgeschosse. Je nach Anzahl der Stockwerke, können diese größer sein als die Fläche des gesamten Grundstücks. Bei dicht bebauten Hochhäusern ist das die Regel.
GRZ und GFZBerechnungsbeispiel: Ein Grundstück hat eine Fläche von 500 m² und eine GFZ von 1,0. Die Summe der Geschossfläche in allen auf dem Baugrund befindlichen Gebäuden darf somit ebenfalls 500 m² betragen. Man könnte beispielsweise ein viergeschossiges Gebäude mit jeweils 125 m² Geschossfläche pro Geschoss errichten (4 x 125 m² = 500 m²). Analog hierzu sagt eine GFZ von 0,4 aus, dass man 200 m2 Geschossfläche errichten darf.

In der Regel ist diese Kennzahl (GFZ) im Bebauungsplan eines Grundstücks zu finden und gibt die Bebauungsdichte eines Gebietes an.

Ist Ihre Immobilie auch im Wert gestiegen? Finden Sie es heraus! 100 % kostenlos und unverbindlich.