Kautionsbürgschaft für die Miete – einfach, schnell und online
Kautionsbürgschaft statt Bargeld – die Mietkaution in der Praxis.
Bei Abschluss eines Mietvertrages hat der Mieter in der Regel eine Sicherheitsleistung ( Mietkaution ) zu hinterlegen die sicher stellen soll, dass der Mieter seine Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt. Die Kaution sichert eventuelle Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter ab, falls dieser die Wohnung nach seinem Auszug in beschädigtem Zustand hinterlässt und selbst keine Zahlung leistet. Allerdings ist die Kaution nicht dazu gedacht, Mietzahlungsrückstände abzusichern. Nach § 551.1 BGB kann der Vermieter maximal das Dreifache der Kaltmiete eines Monats als Kaution verlangen. Die Nebenkosten für den Unterhalt der Wohnung dürfen für die Berechnung der Kaution nicht herangezogen werden.
Die Mietkaution
Drei Monatsmieten Kaution sind für viele Mieter ein finanzielles Problem. Sie können zwar als Mieter die Summe in drei gleichen monatlichen Teilbeträgen erbringen (§ 551.2 BGB), wobei die erste Rate bei Mietbeginn fällig ist. Allerdings bedeutet das immer noch, dass Sie in den ersten drei Monaten faktisch zweimal den Mietzins als Bargeld aufbringen müssen. Sie brauchen das Geld eher für den Einzug in die neue Wohnung und deren Herrichtung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen. In diesem Fall kann Ihnen eine Kautionsbürgschaft die Situation erleichtern. Begleicht aber der Mieter die Raten nach dem Einzug nicht mehr, steht der Vermieter ohne Sicherheit da. Anders bei der Kautionsbürgschaft: Hier erhält der Vermieter die Mietkaution vom ersten Tag an in voller Höhe.
Die Kautionsbürgschaft
Eine Mietbürgschaft erhalten Sie von Ihrer Bank, Versicherung oder von anderen Anbietern. Danach muss sich der Anbieter gegenüber dem Vermieter in schriftlicher Form erklären, dass er für einen Betrag in Höhe von je nach Vereinbarung maximal drei Monatsmieten die Bürgschaft übernimmt. Diese Mietbürgschaft ist im Regelfall eine selbstschuldnerische Bürgschaft, mit dem Inhalt, dass der Vermieter im Sicherungsfall direkt den Anbieter aus der Bürgschaft auf Zahlung in Anspruch nehmen kann, ohne sich vorher an den Mieter halten zu müssen. Voraussetzung für die Übernahme einer Bürgschaft durch dem Anbieter ist, dass Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen und dokumentieren, dass Sie in der Lage sind, die übernommenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere die Zahlung der monatlichen Mieten zu erfüllen. Als Gegenleistung verlangt der Anbieter von Ihnen die Zahlung einer geringen Gebühr.
Eine Kündigung der Bürgschaft kann nur durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde erfolgen. Da die Bürgschaftsurkunde beim Vermieter verbleibt, kann eine Kündigung der Bürgschaft also nur durch den Vermieter bzw. mit seinem Einverständnis erfolgen. Das bedingt auch, dass die Bürgschaft unbefristet erteilt wird und bis zu Rückgabe der Bürgschaftsurkunde in Kraft bleibt.
Neben Banken und Versicherungen bietet die Deutsche Kautionskasse eine Mietbürgschaft – einfach, schnell, online und auf erstes Anfordern an. Nehmen Sie als Vermieter die Bürgschaftsurkunde zu Ihren Unterlagen und geben Sie sie nach Ende des Mietverhältnisses zurück. Kommt es zum Leistungsfall, wird dem Vermieter der fällige Betrag ausgezahlt. Zudem erhalten Sie als Vermieter eine kostenlose Bonitätsprüfung Ihres derzeitigen oder zukünftigen Mieters und verhindern die Vermietung an eventuelle Mietnomaden.
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